Die LHG München fordert, dass Studierende, die alle für die Anmeldung einer Abschlussarbeit erforderlichen ECTS-Punkte gesammelt und notwendige Prüfungen bestanden haben, einen Rechtsanspruch (verankert in den Prüfungsordnungen) auf die Zuteilung zu einer Bachelor-/Masterarbeit haben.

Damit die Lehrfreiheit der Lehrstühle zunächst gewährleistet ist, sollen Studierende eine Präferenz für Lehrstühle angeben können, an denen sie eine Abschlussarbeit verfassen möchten. Aus dieser Präferenz ist binnen zwei Wochen eine Auswahl durch das zuständige Prüfungsamt vorzunehmen.