Die LHG München fordert, dass es Studierenden wie Mitarbeitenden an den Münchner Universitäten freigestellt sein muss, nach persönlicher Präferenz in den gängigen Formaten zu gendern. Den Studierenden bzw. Mitarbeitenden dürfen dabei weder Vor- noch Nachteile entstehen, wenn sie sich für oder wider gendergerechte Sprache entscheiden, insofern die inhaltliche Qualität der Leistung nicht beeinträchtigt wird.