Wartest du noch oder schreibst du schon?
Die LHG München fordert, dass Studierende, die alle für die Anmeldung einer Abschlussarbeit erforderlichen ECTS-Punkte gesammelt und notwendige Prüfungen bestanden haben, einen Rechtsanspruch (verankert in den Prüfungsordnungen) auf die Zuteilung zu einer Bachelor-/Masterarbeit haben. Damit die Lehrfreiheit der Lehrstühle zunächst gewährleistet ist, sollen Studierende eine Präferenz für Lehrstühle angeben können, an denen sie eine Abschlussarbeit verfassen möchten. Aus dieser Präferenz […]