Universitäres Studium verfolgt dem Akkreditierungsrat zufolge vier Ziele: Wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung zu befördern, Persönlichkeitsentwicklung, Befähigung zu zivilgesellschaftlichem Engagement und zur Aufnahme qualifizierter Erwerbsarbeit. Die ersten beiden Ziele sind vor dem Hintergrund eines Bildungsideals nach Humboldt einsichtig. Auf staatsbürgerliches und gesellschaftliches Engagement zielen Bildungsinstitutionen in einer Demokratie selbstverständlich ab. Nach Ansicht der LHG München ist das Ziel der Beschäftigungsbefähigung allerdings nicht Aufgabe des universitären Studiums, sondern ein Merkmal der Fachhochschulen.

Kern eines universitären Studiums ist nach Auffassung der LHG München die Befähigung zur wissenschaftlich-kritischen Arbeit und eine reflektiertes Urteilsvermögen. Beschäftigungsbefähigung ist insofern von Bedeutung, als sie die für wissenschaftliches Studium selbstverständliche Facette der Anwendung wissenschaftlicher Methoden auf die Problemlösung bewusst fokussiert und ein wissenschaftliches Studium somit als Nebeneffekt wichtige berufsqualifizierende Fähigkeiten vermittelt, ohne dies gesondert anzustreben.

Das Angebot zusätzlicher Soft-Skill-Kurse ist nicht Aufgabe der Universität und nicht im Sinn von Beschäftigungsbefähigung als Nebeneffekt wie sie im zweiten Absatz beschrieben wurde. Richtig wäre es etwa, sofern fachliche und didaktische Gründe dafür sprechen, im Rahmen eines Seminars Referate durch Studierende vorzusehen. Studierende sollten von Dozierenden Rückmeldung sowohl zur fachlichen Qualität ihres Referats als auch zu Verbesserungsmöglichkeiten ihres Vortragsstils erhalten.