Die LHG München fordert im Umgang mit Bundesmitteln an Hochschulen folgende Punkte zur Verbesserung der Verwendung der Bundesmittel:

  • Bundesmittel sollen stärker in Forschungsprojekte fließen. Diese sollen Studierende in die Forschung einbeziehen und ihnen zu praxisnaher Forschungserfahrung verhelfen und so Forschung und Lehre kombinieren. Bei der Vergabe von Mitteln sollen die Fächergruppen adäquat berücksichtigt werden.
  • Zusätzliche Mittel, die bisher im Bundeshaushalt verbucht sind, sollen gesichert werden und dauerhaft den Universitäten und Hochschulen zugutekommen. Zu diesem Zweck soll ein Mindestumfang an Steuerpunkten, die bisher dem Bundeshaushalt zukommen, als zweckgebundene Abgaben für den Hochschulbereich den Ländern zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Inflationsrate ist durch eine entsprechende Erhöhung der Mittel jährlich auszugleichen, um eine tatsächliche Senkung der Finanzierung der Hochschulen zu vermeiden.
  • Um Planbarkeit zu sichern, müssen Zusagen über die Finanzierung der Hochschulen übersichtlich und eindeutig gemacht werden und genug Zeit für die Hochschulen lassen, um sich um eine alternative Finanzierung zu bemühen.
  • Werden Mittel auf Antrag vergeben, entsteht zurzeit durch Antragstellung, Dokumentation und Berichterstattung ein zu großer Aufwand. Die eingesetzten Ressourcen fehlen für das Kerngeschäft der Universität, Lehre und Forschung. Entscheidend bei einer Vergabe von Mitteln auf Antrag ist eine unkomplizierte Antragstellung, die sich an den bestehenden Arbeitsabläufen und Organisationsstrukturen der Universitäten und Hochschulen orientiert, sowie schon bei der Ausschreibung die transparente Darstellung der Kriterien, die bei der Begutachtung der Anträge angelegt werden. Auch bei Dokumentation und Berichterstattung der Maßnahmen sollen nicht Unmengen an Daten von den Universitäten und Hochschulen gefordert werden, sondern nur zielgenaue Informationen, um den Erfolg der Maßnahmen zu beurteilen. Bei der Ablehnung von Anträgen sind stets die Gründe für die Entscheidung an die Antragssteller zu kommunizieren, damit diese ihr Konzept ggf. nachbessern und/oder weiterentwickeln kann. Daher müssen Verlängerungsanträge im Vergleich zu Neuanträgen deutlich leichter werden.
  • Um zu vermeiden, dass zu viele Mittel in die Verwaltung fließen oder zweckfremd eingesetzt werden, sollen stärker exzellente Einzelpersonen statt Institutionen gefördert werden.