Eine optimale Bildung und Lehre erfordert kontinuierliche Erneuerung und Innovation in der Art der Lehre. Darüber hinaus liegt die größte Expertise für die fachlich und fachdidaktisch sinnvolle Ausgestaltung des Studiums bei den Fächern. Unterschiedlichen Fächerkulturen einheitliche, formaljuristische Vorgaben aufzuzwingen limitiert also unser Bildungspotential erheblich. Vorgaben wie Dauer und Struktur des Teilstudiengangs, Modulumfänge, Lehrformen, Veranstaltungstypen und Prüfungsformen müssen in den Fächern entschieden werden.

Um den individuellen Besonderheiten eines Studienstandorts gerecht zu werden, darf eine Abgabe der Kompetenz an Fächern nicht Hochschulübergreifend verstanden werden. Die Fächer müssen ihre Organisation vor Ort an lokale Traditionen des Fachs anpassen können, um herausragende Schwerpunkte pflegen und sich gegenüber anderen Studienorten profilieren zu können.

Weiterhin fordert die LHG München, dass in jedem Fach eine lebhafte, stetige und konstruktive Diskussion aller Beteiligten über gute Lehre stattfindet und Verbesserungsvorschläge von jeder Seite aufgegriffen und geregelt diskutiert werden. Einzig notwendige fachübergreifende Schnittstellen, zum Beispiel um die Kombinierbarkeit einer Vielzahl von Fächern zu ermöglichen, sollen auf entsprechender Ebene mit möglichst wenigen Vorgaben geregelt werden.