Die bayerische Staatsregierung hat angeordnet, dass zur Eindämmung des Infektionsgeschehens die Universitätsbibliothek zwischen dem 16.12.2020 und dem 10.01.2020 geschlossen wird. Daher ist es nicht mehr möglich, Bücher vor Ort abzuholen oder diese sich liefern zu lassen. Anstatt dessen sollen die Studierenden die Online-Dienste der Universitätsbibliotheken nutzen. Für den Fall, dass das Buch online nicht verfügbar ist, wird auf die Online-Dienste anderer Bibliotheken hingewiesen. Bereits seit März ist es immer wieder zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Öffnungszeiten gekommen, die nur geringfügig gelockert wurden. Seit März haben Bibliotheken, wie z.B. die Jura-Bibliotheken, nur in kleinen Zeitfenstern geöffnet.

Die LHG München hält sowohl die neuen als auch die bisherigen Einschränkungen für unverhältnismäßig. Bei einem Infektionsgeschehen wie im Sommer sollten die Öffnungszeiten dieselben sein wie vor der Pandemie, da durch die längeren Öffnungszeiten sich die Studierenden besser über die Zeit verteilen und so die Abstände einfacher eingehalten werden können und gleichzeitig mehr Studierende das Angebot der Uni nutzen können. Bei einem Infektionsgeschehen wie im Frühjahr oder gar in diesem Winter sollte zumindest die Abholung oder Lieferung von Büchern und anderen Medien der Münchner Bibliotheken (Unibib, Staatsbibliothek, Fachbibliotheken) möglich sein.

Wir kritisieren die bayerische Staatsregierung für die viel zu kurzfristige Ankündigung der neuen Regeln und dafür, dass eine Abholung oder Zusendung nicht möglich ist. Ein Verweis auf das digitale Angebot reicht nicht, da die Münchner Hochschulen in Kooperation mit den Bibliotheken und der Staatsregierung, es über Jahr versäumt haben, alle wichtigen Werke aller Studiengänge zu digitalisieren.

Wir fordern die bayerische Staatsregierung dazu auf, ihre Verordnung dahingehend zu ändern, dass die Studierenden in der Prüfungsphase den vollen Zugriff auf die ihnen normalerweise zustehende Literatur bekommen! Und wir fordern die Münchner Bibliotheken dazu auf, dass nach dem „Shutdown“ die Münchner Bibliotheken wieder zu den normalen Öffnungszeiten zurückkehren und hierbei die besten Hygienemaßnahmen gewährleisten (Abstand, Maskenpflicht bei nahen Begegnungen, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln).

Es soll hierbei keine allgemeine Platzkontrolle geben. Warum bei Ganztags-Belegungen Studenten dennoch gezwungen werden, ihre teilweise mehrere Kilo wiegenden Unterlagen durch das gesamte Gebäude zu tragen, ist für uns unverständlich. Die Kontrollierbarkeit, ob eine solche vorliegt, ist zwar für Putzkräfte nicht möglich, jedoch sollte hier auf Vertrauen gesetzt werden, da auch eine generelle Platzüberprüfung nicht stattfindet. Andere Bibliotheken, wie das Philologicum sehen von solchen unnötigen Vorschriften ab. Im Übrigen sollten den Studierenden auch Körbe oder ähnliches angeboten werden (wie z.B. in der Fachbibliothek des Geschwister-Scholl-Instituts). Zudem sollten alternative Zugangsmöglichkeiten wie eine Authentifizierung mittels Matrikelnummer angeboten werden. Die Zugangsberechtigung muss aber weiterhin sichergestellt werden.