§ 1 Grundsätze
Der Verein deckt seine Ausgaben aus folgenden Mitteln:
- Mitgliedsbeiträge
- Förderbeiträgen
- Spenden
- Sonstige Einnahmen
§ 2 Beitragshöhe
- Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 10,- pro Jahr und
- Den einzelnen Mitgliedern bleibt es unbenommen freiwillig einen höheren Beitrag
zu Dies ist dem Schatzmeister mitzuteilen. - Der Vorstand der LHG München ist ermächtigt, auf Antrag eines Mitglieds dessen
Beitrag zu ermäßigen oder zu erlassen. - Bei guter finanzieller Lage des Verbandes, ist der Vorstand der LHG München
berechtigt, das in Rechnung stellen und Einziehen der Mitgliedsbeiträge für
ein Jahr für alle Mitglieder zu erlassen. Die Einschätzung der finanziellen
Lage obliegt dem/der Schatzmeister/in.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
- Für das laufende Geschäftsjahr erstellt der Schatzmeister zu Beginn eines jeden
Geschäftsjahres eine Beitragsrechnung an das jeweilige Mitglied. - Generell soll der Beitragseinzug im Rahmen eines Lastschriftverfahrens erfolgen.
Das Mitglied ist dabei verantwortlich für die Korrektheit und Aktualität der
Kontodaten. Im Fall von Rücklastschriften schuldet das Mitglied den fälligen
Beitrag zuzüglich der angefallenen Kosten aufgrund der fehlerhaften Daten.
§ 4 Rechnungswesen
Der Schatzmeister führt die Bücher des Vereins nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung im Sinne des § 238 HGB.
§ 5 Pflichten des Vorstandes
- Der Vorstand hat das Vermögen des Vereines unter Berücksichtigung der
Verpflichtungen und Aufgaben, die aus den Zielen und Vorstellungen des Verbandes
erwachsen, sachgerecht und nutzbringend einzusetzen und zu verwalten. - Der Schatzmeister erarbeitet zum Ende eines jeden Geschäftsjahres einen Bericht
über seine Tätigkeit während des abgelaufenen Geschäftsjahres. Er legt einen
Jahresabschluss i.S.d. §28 Abs. 2 der Satzung dem Prüfungsausschuss zur Prüfung
vor.
§ 6 Richtlinien
Der Schatzmeister kann zu nicht näher geregelten Fragen Richtlinien zur detaillierten
Ausführung dieser Finanzordnung erlassen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Finanz- und Beitragsordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
16.12.2024 in Kraft. Zugleich tritt die alte Finanz- und Beitragsordnung außer Kraft.