Die LHG München sieht durch die Corona-Krise viele neue Probleme für Studierende der Münchner Hochschulen. Zur Abmilderung der negativen Folgen fordern wir:

Finanzielle Probleme

  • Die Überbrückungshilfe für Studierende hat sich als sehr bürokratisch und wenig zielgerecht entpuppt. Maximal 500,- € pro Monat sind für Münchner Wohn- & Lebenshaltungskosten viel zu wenig, zudem müssen zuerst fast alle Reserven aufgebraucht werden. Ab einem Kontostand von 500,- € wird keine Hilfe mehr gewährt. Deswegen fordern wir, rückwirkend ab März, die Überbrückungshilfe an regionale Bedürfnisse anzupassen. Für München fordern wir hier bei einen Betrag von 600,- € pro Monat bis zu einem Kontostand von 500,- €, bis zu einem Kontostand von 1.000,- € einen Betrag von 400,- € pro Monat. Der Antragssteller muss versichern, dass ihm keine weiteren abrufbaren Vermögen zur Verfügung stehen.
  • Auch KfW-Kredite stellen für viele Studierende eine Schuldenfalle dar, da Beiträge nur ein Jahr zinsfrei sind. Die KfW als Förderbank sollte auf eine Verzinsung komplett verzichten.

Veranstaltungen

  • Nach wie vor ist die Einreise für internationale Studierende erschwert. Wir fordern völlige Einreisefreiheit für Studienplatzinhaber, wenn nötig mit 14-tägiger Quarantänepflicht.
  • Innerhalb der Hygieneregeln müssen alle Veranstaltungen, ob in digitaler Form oder, wenn nötig, in Präsenzform, stattfinden können. Die Verlängerungen von Studienfristen dürfen kein Anlass für den Ausfall regulär geplanter Veranstaltungen sein.
  • Veranstaltungen, welche dieses Semester coronabedingt ausgefallen sind, müssen, unabhängig von üblichen Veranstaltungsintervallen, im Folgesemester nachgeholt werden können. Prüfungen ohne Veranstaltungen lehnt die LHG München entschieden ab. Die Notwendigkeit, Veranstaltungen in einer Reihenfolge abzulegen, muss soweit wie möglich flexibilisiert werden.
  • Erwartungsgemäß existieren auch im Wintersemester durch die Hygienebestimmungen noch Einschränkungen für Veranstaltungen (z.B. Praxissemester), die den Studienfortschritt behindern. Daher fordern wir auch das Wintersemester nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen sowie Prüfungsfristen und Studienverlaufskontrollen zu verlängern.
  • Das Ausleihen von Literatur ist essenziell für viele Studiengänge und muss unkompliziert & flexibel möglich sein. Alternative Ausleihformen müssen geprüft werden.

Prüfungen

  • Ausländische Studierende, die Prüfungen aus dem Ausland heraus nicht antreten konnten, müssen Nachholmöglichkeiten ohne Auswirkungen auf Fristen bekommen.
  • Die LHG München sieht Überwachungsprogramme bei digitalen Prüfungen kritisch. Neben Datenschutzbedenken zweifeln wir die Effektivität zur Aufdeckung von Betrugsversuchen an. Bei Einsatz solcher Programme muss Studierenden eine alternative Prüfungsform ohne Überwachungsprogramme angeboten werden, z.B. Open-Book-Prüfungen oder Hausarbeiten.
  • Sind Komponenten einer Prüfungsleistung nicht durchführbar, sollen bereits abgelegte Leistungen nicht höher gewichtet werden als ursprünglich geplant. Vielmehr muss eine Ersatzleistung für solche Fälle angeboten werden.
  • Nicht alle Studierende haben einen ausreichenden Zugang zu technischer Ausstattung und guter Internetverbindung. Die Universität muss auf solche individuellen Einschränkungen Rücksicht nehmen und notfalls alternative Prüfungsmöglichkeiten oder leihweise technische Ausstattung anbieten. Niemandem darf aufgrund der finanziellen Lage die Teilnahme an einer Prüfung unmöglich sein. Gleichzeitig muss die Chancengerechtigkeit gegenüber anderen Studierenden gewahrt bleiben.

Informationspolitik

Studierenden ist es oft erschwert, an wichtige Mitteilungen z.B. bei kurzfristigen Prüfungsanpassungen oder Fristverschiebungen zu kommen, Zuständigkeiten werden oft hin- und hergeschoben. Wir fordern, dass bei prüfungs- und fristbezogenen Mitteilungen die jeweiligen Zuständigkeiten (Lehrstühle, Fakultäten, Verwaltungen) in der Bringpflicht sind, zum Beispiel durch den Versand per E-Mail. Auch muss rechtzeitig ein Plan für Veranstaltungen und Prüfungen für das Wintersemester 2020/2021 ausgearbeitet und veröffentlicht werden.