Die Liberale Hochschulgruppe München verurteilt das Vorgehen der Ludwig-Maximilians-Universität, studentischen Gruppen die Benutzung universitärer Räumlichkeiten für Treffen und Veranstaltungen zu untersagen, zu tiefst.

Einzige Kriterien für die Raumvergabe sollten die Anerkennung als Hochschulgruppe und eine Berufung auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Gruppe sein.