Alle Münchner Universitäten sollten in allen Studiengängen für alle Prüfungen, bei denen keine staatlichen Regelungen dem entgegenstehen, das Entwerten von Klausuren nach dem Vorbild des Instituts für Informatik an der LMU ermöglichen. Dabei kann eine Klausur ohne Anrechnung eines Fehlversuchs oder Einstufung als Nichtbestehen noch während der Klausur durch Durchstreichen aller Seiten abgebrochen werden. Nicht-Erscheinen bei der Prüfung trotz Anmeldung zählt auch als Nicht-Antreten.